In
vielen Fällen kann der Verursacher der Detektiv-Kosten
für diese oder einen Teil davon in Regress genommen werden.
Diesbezüglich gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung,
die jedoch immer am Einzelfall orientiert ist. Eine pauschale
Regelung für Wirtschafts- und Privatdetektive gibt es nicht.
Die Erstattungs-Fähigkeit einer Ermittlung oder Observation
hängt davon ab, ob der Detektiv-Einsatz erforderlich
und verhältnismäßig war oder ob es keine einfachere
zumutbarere Methode gegeben hätte. Diesbezüglich
empfiehlt sich immer eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
Auch Rechtsschutzversicherungen beteiligen
sich an Detektivkosten, wenn es z.B. um größere
Versicherungsfälle geht.
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