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Detektiv Kostenerstattung

In vielen Fällen kann der Verursacher der Detektiv-Kosten für diese oder einen Teil davon in Regress genommen werden. Diesbezüglich gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die jedoch immer am Einzelfall orientiert ist. Eine pauschale Regelung für Wirtschafts- und Privatdetektive gibt es nicht.

Die Erstattungs-Fähigkeit einer Ermittlung oder Observation hängt davon ab, ob der Detektiv-Einsatz erforderlich und verhältnismäßig war oder ob es keine einfachere zumutbarere Methode gegeben hätte. Diesbezüglich empfiehlt sich immer eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Auch Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich an Detektivkosten, wenn es z.B. um größere Versicherungsfälle geht.




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